Keine kulturelle Verharmlosung häuslicher Gewalt

„Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist unüberlegt und handwerklich schlecht!“

Mit diesen Worten kommentierte die frauenpolitische AfD-Fraktionssprecherin Carola Wolle MdL [Bild] in ihrer Plenarrede den SPD-Frauenhausgesetz. „In der Begründung fehlt schlicht die Benennung des großen weißen Elefanten: Frauenhäuser werden zu gut 2/3 von Migranteninnen aufgesucht, Tendenz steigend. Die häufigsten Herkunftsländer dieser Frauen sind Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak. Egal in welchem Haushalt es zu Gewalt gegen Frauen kommt, es ist und bleibt eine Straftat und darf in keinem Fall mit ‚kulturellen Unterschieden‘ verharmlost werden. In Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht und nicht die Scharia!“

Wolle mahnt vor allem die im Gesetz implementierte weitere Bürokratisierung an: „In Baden-Württemberg gibt es nach Erhebungen verschiedener Verbände ca. 840 Plätze in Frauenhäusern. Um den Anforderungen der ‚Istanbul-Konvention‘ zu genügen, müsste die Anzahl an Frauenhäusern aber mehr als doppelt so hoch sein! Leider sieht der vorliegende Gesetzentwurf einen genauen Personalschlüssel von viereinhalb Vollzeitstellen pro Einrichtung vor. Dieses Personal ist in Zeiten des ‚Fachkräftemangels‘ nicht zu haben. Zu befürchten ist zudem, dass dies zu Stellenaufwuchs im Sozialministerium führt oder gar eine neue Behörde aus dem Boden gestampft wird, die den Personalschlüssel dann kontrolliert. Ich sehe schon heute den Wust an Formularen, den überstrapazierte Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser zur Begründung des Personalmangels ausfüllen müssen.“

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