Zukunftsweisendes Stromnetz

Aufbau eines zukunftsweisenden Stromleitungsnetzes
zwischen Mühlhausen und Neckarwestheim

Regierungspräsidium Stuttgart leitet Planfeststellungsverfahren ein

Planauslegung vom 15. Mai bis 15. Juni 2011

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Planfeststellungsverfahren zur
Modernisierung der Stromleitung zwischen Mühlhausen und Neckarwestheim eingeleitet.

Vom Umspannwerk Mühlhausen bis Neckarwestheim wird auf einer Länge von insgesamt 22 Kilometern ein neuer 380-kV-Stromkreis aufgelegt. Die Netzerweiterung findet weitestgehend auf der bestehenden Trasse statt. Die am Flughafen Pattonville (Landkreis Ludwigsburg) bestehenden Strommasten werden den Bedürfnissen des Flugverkehrs angepasst. Im Bereich Aldingen wird wegen der Erschließung eines Wohngebietes der Stadt Remseck am Neckar, des Ausbaus der Landesstraße L 1144 und der Neubauplanung der Stadtbahn eine neue Trasse benötigt. Dies führt dazu, dass 4 Strommasten neu gebaut werden müssen. Durch das Verlegen der Trasse können allerdings in diesem Bereich auch 4 Strommasten mit einer Leitungslänge von rund einem Kilometer abgebaut werden.

Hohes Niveau

Anzahl der Eingangsklassen an den Gymnasien weiterhin auf hohem Niveau

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die von den Schulleitungen der 147 Gymnasien im Regierungsbezirk vorgelegten Anmeldezahlen vom 22. und 23. März 2011 ausgewertet und damit die vorläufige Verteilung der Neugymnasiastinnen und Neugymnasiasten sowie die Anzahl der Eingangsklassen ermittelt. Zum Stichtag 23. März 2011 haben sich insgesamt 14.466 Schülerinnen und Schüler für das kommende Schuljahr 2011/2012 an den Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart angemeldet.

Mit Axt im Jobcenter:

Tempelhof-Schöneberg: Ein 34-jähriger Mann versetzte gestern Mittag in Tempelhof die Mitarbeiter eines Jobcenters mit einer Axt in Angst und Schrecken. Dem Tatverdächtigen war gegen 11 Uhr in der Arbeitsagentur in der Wolframstraße eine abschlägige Entscheidung mitgeteilt worden, woraufhin er gegen 12 Uhr zurückkehrte und einen 48-jährigen Mitarbeiter mit der Axt bedrohte sowie Büroinventar beschädigte. Anschließend demolierte er mit dem Beil drei Glastüren und verließ das Haus, wo er sich von alarmierten Polizisten freiwillig festnehmen ließ. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 34-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen 17 Uhr erschien der Tatverdächtige erneut beim Jobcenter, kündigte gegenüber einem 49-jährigen Sicherheitsmitarbeiter an, dass er beim nächsten Mal mit einer Maschinenpistole zurückkehren würde und flüchtete. Die erneut alarmierten Polizisten durchsuchten nach ergangenem Durchsuchungsbeschluss die Wohnung des Tatverdächtigen, fanden allerdings keine Waffe. Der 34-Jährige wurde zwecks medizinischer Betreuung in eine Klinik gebracht und anschließend wieder entlassen.
Die Polizei Ermittlungen wegen Bedrohung und Sachbeschädigung aufgenommen.

Naturschutz – Europäisches Schutzgebietsnetz Natura 2000

Erstellung von Managementplänen für FFH-Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ und Vogelschutzgebiet „Kocher mit Seitentälern“ (Lkr. Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall)

 Auftaktveranstaltung am 7. April 2011 in Öhringen für Träger öffentlicher Belange und betroffene Nutzer-/Interessengruppen

Am Donnerstag, den 7. April 2011, fand im Schloß in Öhringen im Hohenlohekreis die Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Managementplans für das aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 ausgewiesene europäische Natur- und Artenschutzgebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ sowie für das aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 ausgewiesene Vogelschutzgebiet „Kocher mit Seitentälern“ statt. Für die Erstellung solcher Managementpläne ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Derzeit befinden sich im Regierungsbezirk Stuttgart weitere drei solcher Pläne in der Auslegungsphase, seit 2008 wurden bereits ein Dutzend Pläne verabschiedet. Ziel ist jeweils die Erhaltung und die Wiederherstellung europaweit gefährdeter Lebensräume und Lebensgemeinschaften durch konkrete Schutz-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im jeweiligen Schutzgebiet.

Eingeladen waren Träger öffentlicher Belange und Vertreter der betroffenen Nutzer- und Interessengruppen in den von beiden Schutzgebieten tangierten Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall, konkret also Landratsämter, Städte und Gemeinden, Vertreter von Landwirten, Jägern, Fischerei, Forstverwaltung und ehrenamtlichem Naturschutz. Wolfgang Kotschner, Tobias Pantle und Dagmar Mödinger vom Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums Stuttgart stellten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 vor und erläuterten das Vorgehen zur Erstellung der Managementpläne.

Grundlage ist das Schutzgebietsnetzwerk der Europäischen Union, mit welchem das europäische Naturerbe für kommende Generationen erhalten werden soll. Ein FFH-Gebiet ist genauso wie ein Vogelschutzgebiet Teil dieses Netzwerkes. FFH bedeutet Flora, Fauna, Habitat, wobei mit Flora die Pflanzenwelt, mit Fauna die Tierwelt und mit Habitat die Gesamtheit der Lebensräume gemeint ist. Von Nordschweden bis Südspanien mussten alle Staaten der EU naturschutzfachlich hochwertige Flächen sowie bedrohte Tier- und Pflanzenarten nach Brüssel melden und für deren Sicherung sorgen. Das Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2005 an die EU gemeldet. Ein FFH-Gebiet ist also ein Gebiet mit außergewöhnlich guter Ausstattung an europäisch bedeutsamen Lebensräumen und Arten. Für einige dieser FFH-Lebensraumtypen und Arten trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung wie für die Amphibienart Gelbbauchunke, die im Land Baden-Württemberg ihr Verbreitungszentrum mit knapp der Hälfte der bundesdeutschen Vorkommen hat. Die Gelbbauchunke kommt auch im Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ vor.

Das FFH-Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ ist ungefähr 2660 Hektar groß, wobei der sog. Offenlandanteil rund 560 ha beträgt. Es liegt zwischen den Stubensandsteinverebnungen bei Waldenburg im Süden und dem Kochertal bei Forchtenberg im Norden. Beispiele für naturschutzfachlich bedeutsame Flächen sind die ehemaligen Waldweiden bei Obersteinbach, das Kupfermoor oder die Streuobsthänge bei Waldenburg. Zudem gehören ausgedehnte Waldflächen zwischen Künzelsau und Sindringen dazu und auch die Kocherhalde bei Ohrnberg. An Fließgewässern sind die Ohrn, Sall, Kupfer und der Forellenbach einbezogen. Auf der Basis der EU-Vogelschutzrichtlinie wird daneben auch ein Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Kocher mit Seitentälern“ erstellt. Dieses Gebiet beschränkt sich auf die Gewässerläufe von Kocher, Brettach, Ohrn, Sall, Kupfer, Bühler und Fichtenberger Rot und umfasst 712 Hektar. Der Verfahrensablauf für dieses Gebiet entspricht dem für das FFH-Gebiet.

Die jetzt begonnene Erstellung der Managementpläne für beide Gebiete findet nach landeseinheitlichen Kriterien statt. Konkret werden Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung festgelegt, was dann Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln wie z.B. MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) oder LPR (Landschaftspflegerichtlinie) bietet. Der Managementplan ist auch die Grundlage für Berichte an die EU und gibt parzellenscharf Auskunft, wo sich die Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten befinden.

Zum Verfahrensablauf erläuterten die Vertreter des Regierungspräsidiums, dass von der Landesforstverwaltung bereits im Vorfeld für den Waldflächenanteil des FFH-Gebietes Maßnahmen erarbeitet wurden, wie man die Lebensräume und Arten im Wald am besten schützen könnte. Für das sog. Offenland hat das Regierungspräsidium Landschaftsökologen beauftragt, zunächst die Lebensraumtypen und Arten flurstücksgenau bis Herbst 2011 zu dokumentieren. Nur die in der FFH-Richtlinie der EU aufgeführten Lebensraumtypen und Arten werden kartiert.

Auf dieser Grundlage wird dann eine Planung mit Zielen und Maßnahmenvorschlägen erstellt. Der jeweilige Entwurf wird dann mit den jetzt eingeladenen Vertretern in einem Beirat diskutiert werden. Danach wird der Entwurf öffentlich ausgelegt, wobei für jedermann die Gelegenheit besteht, Stellung zu nehmen. Erst danach wird der Plan fertiggestellt. Abschließend werden die Vorschläge von den Landratsämtern auf der Basis des Vertragsnaturschutzes mit den Landnutzern freiwillig umgesetzt.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter

http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1147405/index.html oder unter

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44491/.

Gesundheitsschutz

Verstärkte Ausbreitung von Masern in Baden-Württemberg, 15 Landkreise und 6 Stadtkreise betroffen

Landesgesundheitsamt rät zur Impfung

Seit Beginn des Jahres bis zum 11. April 2011 wurden in Baden-Württemberg 107 Masernfälle gemeldet. Das sind fast siebenmal so viele Erkrankungen wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres (1.1.-11.4.2010: 16 Fälle). Betroffen sind hierbei die Altersgruppen 0-10 mit 45 Fällen, Kinder ab 10 und Jugendliche bis 18 Jahren mit 34 Fällen, junge Erwachsene zwischen 18 und 30 mit 18 Fällen und ältere Erwachsene von 33 bis 52 mit 10 Fällen.

Neben größeren Ausbrüchen in Ballungsräumen wie Stuttgart und Karlsruhe mit bis zu 17 übermittelten Fällen, kommt es in weiteren Regionen zum Auftreten von kleineren Ausbrüchen und Einzelfällen. Insgesamt sind 15 Landkreise und 6 Stadtkreise betroffen. Die aktuelle Situation weist auf eine verstärkte Ausbreitung/Verbreitung von Masernviren in der ungeschützten Bevölkerung der betroffenen Regionen hin. Das Landesgesundheitsamt rät deshalb allen Eltern und insbesondere auch Jugendlichen und jungen, nach 1970 geborenen Erwachsenen, ihren Impfschutz zu überprüfen und Impflücken zu schliessen.

Masern ist eine der ansteckendsten Krankheiten. Der Erreger, das Masernvirus, wird ausschließlich von Mensch zu Mensch durch den direkten Kontakt mit Infizierten durch Tröpfcheninfektion übertragen. Das Masernvirus führt bereits nach kurzem Kontakt zu einer Ansteckung. Bei 95 Prozent der Personen ohne schützende Antikörper kommt es nach sieben bis 18 Tagen zu einer Erkrankung. Masern beginnen mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten. Charakteristisch ist ein fleckig-knotiger Ausschlag (Masernexanthem) am dritten bis siebten Tag nach Auftreten der Erkrankung. Die Masern bedingen eine vorübergehende Immunschwäche von etwa 6 Wochen.

Bakterielle Superinfektionen (Mittelohrentzündung, Lungenentzündung), die akute Hirnhautentzündung, zu der es in 0,1 Prozent der Fälle kommt und die sehr seltene nach durchschnittlich sechs bis acht Jahren auftretende schwere generalisierte Entzündung des Gehirns (subakute sklerosierende Panenzephalitis) sind die schwersten Komplikationen der Masern-Infektion. Die Komplikationsrate bei Masern-Infektionen im Erwachsenenalter ist erhöht.

Da der Mensch der einzige Wirt des Virus ist, das Virus sich wenig verändert und ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht, ist eine wirksame Prävention bis zur weltweiten Eliminierung bzw. deutlichen Reduktion der Neuerkrankungsrate möglich. Anfang der 90er-Jahre wurde in vielen europäischen Ländern durch den Einsatz der Impfung eine starke Reduzierung der Neuerkrankungsraten der Masern erreicht. Die Einführung der Masernimpfung hat zwar zu einem Rückgang der Masern in Deutschland geführt, jedoch konnten die für eine Eliminierung der Masern erforderlichen Impfraten von 95 % nach 2. Impfung noch nicht erreicht werden. Das hat dazu geführt, dass die Masernviren weiterhin in der Bevölkerung zirkulieren können.

1999 wurde ein nationales Programm zur Eliminierung der Masern in Deutschland gestartet. Leitziel war die Senkung der Masern-Neuerkrankungsrate (Inzidenz) auf weniger als eine Erkrankung pro 100 000 Einwohner und Jahr. Wichtige Elemente des Nationalen Programmes zur Eradikation sind die Erhöhung der Impfraten auf 95 Prozent im frühen Kindesalter, die Bereitschaft zur Unterstützung in der Bevölkerung und innerhalb der Ärzteschaft. Die Erstimpfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen. Durch eine zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten können Kinder, die nach der Erstimpfung noch keine schützenden Antikörpertiter aufgebaut haben, erreicht werden.

Kommt es zu Übermittlungen von Krankheitsfällen, kontaktiert das zuständige Gesundheitsamt den Erkrankten bzw. die Angehörigen und ergreift die notwendigen Maßnahmen um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu gehört der Ausschluss von Erkrankten und Erkrankungs-Verdächtigen aus Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen. Dies kann für jugendliche Erkrankte bzw. Erkrankungsverdächtige sowie junge Erwachsene in Hinblick auf bevorstehende Abschluss-Prüfungen weitreichende Folgen haben. Eine weitere Ausbreitung kann durch eine postexpositionelle Impfung ungeimpfter bzw. nur einmal geimpfter Kontaktpersonen erfolgen (Riegelungsimpfung), die innerhalb der ersten drei Tage nach Kontakt erfolgen sollte. Neben Arztpraxen, Kliniken, Leiterinnen und Leiter von Pflegeeinrichtungen sind auch Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten verpflichtet Masernverdachtsfälle zu melden.

Biologische Vielfalt

Natur- und Artenschutz – Aktionsplan „Biologische Vielfalt“

Regierungspräsident Johannes Schmalzl und Landrat Reinhard Frank begrüßen Engagement der Firma Zeller aus Umpfenbach bei Freudenberg im Main-Tauber-Kreis für die Gelbbauchunke

Schmalzl und Frank: Verbesserung der Laichbedingungen im Steinbruch Ebenheid

Regierungspräsident Johannes Schmalzl und Landrat Reinhard Frank begrüßen das am heutigen Dienstag, den 19. April 2011, durchgeführte Naturschutzvorhaben. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis als zuständigen Naturschutzbehörden hat das in Umpfenbach ansässige Unternehmen Franz Zeller GmbH & Co. KG – Natursteinwerke gemeinsam mit der ehrenamtlich tätigen NABU Gruppe Main-Wildbach eine Artenschutzmaßnahme für die in Baden-Württemberg gefährdete und europaweit geschützte Gelbbauchunke durchgeführt. Mit größeren, auch maschinellem Aufwand wurden am die Laichbedingungen für die schwarz-gelbe Unke verbessert, die im Steinbruch Ebenheid vorkommt. In Anwesenheit von Dieter Braun von der Geschäftsführung der Zeller Natursteinwerke, Thomas Straile, Referatsleiter Naturschutz im Regierungspräsidium Stuttgart, Heike Kademann, Leiterin des Umweltschutzamts im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Freudenbergs Bürgermeister Heinz Hofmann und Rudolf Link von der NABU Gruppe Main-Wildbach wurden Steinquader aus dem Steinbruch geborgen und abtransportiert. Dadurch wird das schon vorhandene Laichgewässer vergrößert – rechtzeitig zur Laichzeit. Im Anschluss daran wurde mittels einer Pumpe der neu entstandene Laichbereich mit Wasser gefüllt. Straile wies erfreut darauf hin: „Die Firma Zeller Natursteinwerke zeigt mit ihrem Engagement Verbundenheit für das schützenswerte Gelbbauchunken-Vorkommen in ihrer Heimatregion und Verantwortung für den von ihr genutzten Steinbruch“.

Der ursprüngliche Lebensraum der Gelbbauchunke (Nomen est omen) sind die Auen natürlicher Fließgewässer. Hier stehen ihr regelmäßig überschwemmte Bereiche mit Klein- und Kleinstgewässern zur Laichablage und Entwicklung der Kaulquappen zur Verfügung. Diese oft nur für relativ kurze Zeit vorhandenen Kleinstgewässer haben für die Unke den Vorteil, dass sie i.d.R. gut besonnt sind, so dass das Wasser sich auf die notwendigen Temperaturen erwärmen kann. Auch Fressfeinde gibt es in diesen Tümpeln keine. Doch durch Begradigungen und andere menschliche Eingriffe in die Fließgewässersysteme ging diese natürlich Überschwemmungsdynamik vielerorts verloren. Die Gelbbauchunke ist deshalb auf sogenannte Sekundärbiotope angewiesen. Das können z.B. Lehmgruben, Steinbrüche oder sogar lediglich verdichtete Fahrspuren im Wald sein, in denen sich Wasser über einen längeren Zeitraum halten kann.

Das Engagement für die kleine Amphibienart mit den herzförmigen Pupillen kam im Rahmen des Aktionsplanes „Biologische Vielfalt“ der Landesregierung zustande. Der Aktionsplan verfolgt die Ziele, die biologische Vielfalt zu fördern und das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. Ein zentraler Baustein dieses Aktionsplans ist der so genannte „111-Artenkorb“. Er beinhaltet 111 Tier- und Pflanzenarten, für die das Land Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Eine dieser Tierarten ist die Gelbbauchunke. Alle gesellschaftlichen Gruppen und auch Einzelpersonen sind aufgerufen, sich für eine oder mehrere Arten zu engagieren. Bei Interesse sind das Referat 56 des Regierungspräsidiums Stuttgart sowie das Umweltschutzamt im Landratsamt Main-Tauber-Kreis die richtigen Ansprechpartner, zudem sind im Internet unter www.aktionsplan-biologische-vielfalt.de viele weitere Informationen und Projektbeispiele abrufbar.