Erstellung von Managementplänen für FFH-Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ und Vogelschutzgebiet „Kocher mit Seitentälern“ (Lkr. Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall)
Auftaktveranstaltung am 7. April 2011 in Öhringen für Träger öffentlicher Belange und betroffene Nutzer-/Interessengruppen
Am Donnerstag, den 7. April 2011, fand im Schloß in Öhringen im Hohenlohekreis die Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Managementplans für das aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 ausgewiesene europäische Natur- und Artenschutzgebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ sowie für das aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 ausgewiesene Vogelschutzgebiet „Kocher mit Seitentälern“ statt. Für die Erstellung solcher Managementpläne ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Derzeit befinden sich im Regierungsbezirk Stuttgart weitere drei solcher Pläne in der Auslegungsphase, seit 2008 wurden bereits ein Dutzend Pläne verabschiedet. Ziel ist jeweils die Erhaltung und die Wiederherstellung europaweit gefährdeter Lebensräume und Lebensgemeinschaften durch konkrete Schutz-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im jeweiligen Schutzgebiet.
Eingeladen waren Träger öffentlicher Belange und Vertreter der betroffenen Nutzer- und Interessengruppen in den von beiden Schutzgebieten tangierten Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall, konkret also Landratsämter, Städte und Gemeinden, Vertreter von Landwirten, Jägern, Fischerei, Forstverwaltung und ehrenamtlichem Naturschutz. Wolfgang Kotschner, Tobias Pantle und Dagmar Mödinger vom Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums Stuttgart stellten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 vor und erläuterten das Vorgehen zur Erstellung der Managementpläne.
Grundlage ist das Schutzgebietsnetzwerk der Europäischen Union, mit welchem das europäische Naturerbe für kommende Generationen erhalten werden soll. Ein FFH-Gebiet ist genauso wie ein Vogelschutzgebiet Teil dieses Netzwerkes. FFH bedeutet Flora, Fauna, Habitat, wobei mit Flora die Pflanzenwelt, mit Fauna die Tierwelt und mit Habitat die Gesamtheit der Lebensräume gemeint ist. Von Nordschweden bis Südspanien mussten alle Staaten der EU naturschutzfachlich hochwertige Flächen sowie bedrohte Tier- und Pflanzenarten nach Brüssel melden und für deren Sicherung sorgen. Das Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2005 an die EU gemeldet. Ein FFH-Gebiet ist also ein Gebiet mit außergewöhnlich guter Ausstattung an europäisch bedeutsamen Lebensräumen und Arten. Für einige dieser FFH-Lebensraumtypen und Arten trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung wie für die Amphibienart Gelbbauchunke, die im Land Baden-Württemberg ihr Verbreitungszentrum mit knapp der Hälfte der bundesdeutschen Vorkommen hat. Die Gelbbauchunke kommt auch im Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ vor.
Das FFH-Gebiet „Ohrn-, Kupfer- und Forellental“ ist ungefähr 2660 Hektar groß, wobei der sog. Offenlandanteil rund 560 ha beträgt. Es liegt zwischen den Stubensandsteinverebnungen bei Waldenburg im Süden und dem Kochertal bei Forchtenberg im Norden. Beispiele für naturschutzfachlich bedeutsame Flächen sind die ehemaligen Waldweiden bei Obersteinbach, das Kupfermoor oder die Streuobsthänge bei Waldenburg. Zudem gehören ausgedehnte Waldflächen zwischen Künzelsau und Sindringen dazu und auch die Kocherhalde bei Ohrnberg. An Fließgewässern sind die Ohrn, Sall, Kupfer und der Forellenbach einbezogen. Auf der Basis der EU-Vogelschutzrichtlinie wird daneben auch ein Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Kocher mit Seitentälern“ erstellt. Dieses Gebiet beschränkt sich auf die Gewässerläufe von Kocher, Brettach, Ohrn, Sall, Kupfer, Bühler und Fichtenberger Rot und umfasst 712 Hektar. Der Verfahrensablauf für dieses Gebiet entspricht dem für das FFH-Gebiet.
Die jetzt begonnene Erstellung der Managementpläne für beide Gebiete findet nach landeseinheitlichen Kriterien statt. Konkret werden Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung festgelegt, was dann Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln wie z.B. MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) oder LPR (Landschaftspflegerichtlinie) bietet. Der Managementplan ist auch die Grundlage für Berichte an die EU und gibt parzellenscharf Auskunft, wo sich die Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten befinden.
Zum Verfahrensablauf erläuterten die Vertreter des Regierungspräsidiums, dass von der Landesforstverwaltung bereits im Vorfeld für den Waldflächenanteil des FFH-Gebietes Maßnahmen erarbeitet wurden, wie man die Lebensräume und Arten im Wald am besten schützen könnte. Für das sog. Offenland hat das Regierungspräsidium Landschaftsökologen beauftragt, zunächst die Lebensraumtypen und Arten flurstücksgenau bis Herbst 2011 zu dokumentieren. Nur die in der FFH-Richtlinie der EU aufgeführten Lebensraumtypen und Arten werden kartiert.
Auf dieser Grundlage wird dann eine Planung mit Zielen und Maßnahmenvorschlägen erstellt. Der jeweilige Entwurf wird dann mit den jetzt eingeladenen Vertretern in einem Beirat diskutiert werden. Danach wird der Entwurf öffentlich ausgelegt, wobei für jedermann die Gelegenheit besteht, Stellung zu nehmen. Erst danach wird der Plan fertiggestellt. Abschließend werden die Vorschläge von den Landratsämtern auf der Basis des Vertragsnaturschutzes mit den Landnutzern freiwillig umgesetzt.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter
http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1147405/index.html oder unter
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44491/.