Präsidentin Aras erteilt mehrere Ordnungsrufe und Sitzungsausschluss für zwei Abgeordnete
In der Plenarsitzung vom 12. Dezember 2018 erteilte die baden-württembergische Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) insgesamt drei Ordnungsrufe wegen Verletzung der Sitzungsordnung – einen gegen das Mitglied der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Räpple, sowie zwei gegen den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon. Beide MdL wurden des Saals verwiesen und mit dem Ausschluss aus den nächsten drei Sitzungstagen belegt. Präsidentin Aras zitierte in der Sitzung als rechtliche Grundlage Paragrafen 92 der Geschäftsordnung des Landtags. Im Anschluss an die Beratungen zu ersten Tagesordnungspunkt dankte die Landtagspräsidentin den Polizeibeamten für die – erstmalige und leider notwendige – Hilfe zur Durchsetzung des Hausrechts.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple hat mit seinem Verhalten einen Tumult im Landtag ausgelöst. Weil er den Saal trotz Aufforderung des Landtagspräsidiums nicht verlassen wollte, wurde die Sitzung am Mittwoch unterbrochen. Räpple musste anschließend von der Polizei aus dem Saal begleitet werden. Auch der fraktionslose Abgeordnete Wolfgang Gedeon wurde nach mehreren Zwischenrufen mit Hilfe der Polizei des Saales verwiesen. Beide sind jetzt vom Präsidium für mehrere Sitzungen ausgeschlossen.
Auf Räpples Fahrzeug gab es erst am Samstag einen Anschlag mit einer massiven Holzbank, die gegen das Fahrzeug geschleudert wurde.
Vorausgegangen war eine von der AfD eingebrachte Debatte zu Abtreibungen und linksideologischen Einflüssen in Kindergärten. Räpple hatte bereits zu Beginn der Debatte einen Ordnungsruf erhalten, weil er die SPD mit „So sind sie, die roten Terroristen!“ angegriffen hatte.
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte als nächster Redner dazu, die „geistigen Vorläufer von Leuten wie Herrn Räpple“ seien „im Stechschritt durch das Brandenburger Tor marschiert“.
Räpple verlangte darauf einen Ordnungsruf von Aras gegen Rülke, dem diese nicht folgte. Räpple bestand aber weiter darauf und wurde schließlich des Saales verwiesen. Nachdem er dies verweigerte, wurde die Sitzung unterbrochen und die Polizei geholt.
Erst unter Begleitung von drei Polizeibeamten verließ der Abgeordnete den Saal. Daraufhin stand die gesamte AfD-Fraktion aus Protest auf und zog sich aus dem Plenum zurück. Räpple kündigte unterdessen Verfassungsklage an.
Kurz darauf wurde die Debatte mit der AfD-Fraktion ohne Räpple lautstark fortgesetzt.
Anschließend wurde auch der fraktionslose Abgeordnete Wolfgang Gedeon nach Zwischenrufen des Saales verwiesen. Nachdem er zwei Ordnungsrufe von Aras erhalten und dies damit quittiert hatte, so könne sie ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in Deutschland, schloß Aras Gedeon von der Sitzung aus. Als auch er sich weigerte, zu gehen, wurde er von der Polizei aus dem Saal begleitet.
In Paragraf 91 der Geschäftsordnung (GO) des Landtags von Baden-Württemberg heißt es: „Verletzt ein Abgeordneter die Ordnung, so erteilt ihm die Präsidentin unter Nennung des Namens einen Ordnungsruf.“ In Paragraf 92 GO heißt es in Absatz 1 Satz 1 ff: „Die Präsidentin kann einen Abgeordneten von der Sitzung ausschließen, wenn eine Ordnungsmaßnahme nach § 91 wegen der Schwere der Ordnungsverletzung nicht ausreicht.“ Und nachfolgend: „Die Präsidentin fordert den Abgeordneten zunächst auf, den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen. Leistet der Abgeordnete dieser Aufforderung nicht Folge, so wird die Sitzung unterbrochen. Der Abgeordnete ist damit ohne weiteres für die nächsten drei Sitzungstage von der Sitzung ausgeschlossen.“
In der 16. Wahlperiode sprachen die Präsidierenden bis Mittwoch, 12.12.2018, insgesamt sieben Ordnungsrufe aus – bis auf einen alle gegen Abgeordnete der Partei AfD. Sitzungsausschlüsse gab es in der Geschichte des Landtags von Baden-Württemberg bis zum Mittwoch zwei – einen 1991 wegen Entfaltung eines Spruchbands im Plenum und einen gegen MdL Räpple wegen Kritik am Präsidenten am 9.3.2017. Dass ein MdL einem Saalverweis nicht aus eigenen Stücken Folge leistet, sondern hinausgeleitet werden muss, kam hingegen, soweit der Landtagsverwaltung erinnerlich, noch nie in der Parlamentsgeschichte vor.
Frau Landtagspräsidentin Aras‘ Zitat in Gänze: „Es war das erste Mal in der Geschichte des Hauses, dass nach einem Sitzungsausschluss die Polizei gebeten wurde, ein Mitglied des Landtags aus dem Sitzungssaal zu begleiten. Das ist nicht üblich und sollte in einem Parlament, das respektvoll miteinander umgeht, auch nicht nötig sein. Diese außergewöhnliche Hinzuziehung des polizeilichen Objektschutzes, der regulär im Landtag vertreten ist, war der Tatsache geschuldet, dass die beiden Adressaten meiner Aufforderung nicht Folge geleistet haben. Ich danke den Polizeibeamtinnen und -beamten ausdrücklich dafür, dass sie mir zur Durchsetzung des Hausrechts verholfen haben.“
Unglaublich!