Karlsruhe

handschellenDie Bundesanwaltschaft hat heute
(27. Oktober 2016)
den 19-jährigen afghanischen
Staatsangehörigen Wajid S.
vorläufig festnehmen lassen.

Nach den bisherigen Ermittlungen schloss sich der Beschuldigte
2013 in Afghanistan den „Taliban“ an und nahm wiederholt an
Kampfhandlungen teil. Er ist daher der Mitgliedschaft in einer
ausländischen terroristischen Vereinigung verdächtig (§ 129b Abs. 1
i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

Die radikal-religiöse Vereinigung „Taliban“ verfolgt das Ziel, in
Afghanistan einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden
Gottesstaat zu errichten. Dieses Ziel versucht sie durch
Selbstmordattentate, Minen- und Bombenanschläge, Entführungen und
Erschießungen zu erreichen. Dabei nehmen sie auch zivile Opfer in
Kauf.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls
entscheiden wird.

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