Der Landeswahlausschuß in Baden-Württemberg hat heute die Landesliste Baden-Württemberg der Bürgerbewegung PRO DEUTSCHLAND einstimmig zugelassen. Zuvor hat die Landeswahlleiterin Christiane Friedrich über die Odyssee eines Paketes mit 671 Unterschriften, das bereits am 9.7.2013 aufgegeben wurde und am Tag des Abgabeschlusses am 15.7.2013 immer noch nicht bei ihr eingetroffen war, berichtet.
Sie nahm die Gelegenheit war, einige weitere Ungereimtheiten mit dem Postlaufweg und dem Personalengpaß in der Poststelle des Innenministeriums genauso zu kritisieren, als auch, daß das Innenministerium keine Hausnummer hat.
Nach wie vor sei auch rätselhaft, wie die von der DHL angegebenen Mitteilung, die Poststelle habe am 12.7.2013 die Annahme der Sendung verweigert, zustande gekommen sei. Auch zeige eine Videoaufzeichnung zur angegebenen Zeit keine Paketeinlieferung.
Vermutet wurde auch die Änderung der Anschrift, da die Landeswahlleiterin von der Dorotheenstraße in die Willy-Brandt-Straße umgezogen war, aber die uns mitgeteilten Anschriften – wie auch auf der Webseite des Bundeswahlleiters angegeben – auf die alte Adresse lautete. Trotz Nachsendeauftrag des Innenministeriums an die DHL funktionierte aber auch das möglicherweise nicht.
Da uns keine Schuld treffe, hatte die Landeswahlleiterin daher vorgeschlagen, die Zahl der gültigen Unterschriften, die die 2000-er Marke übertroffen haben, anzuerkennen. Dem schloß sich der Landeswahlausschuß, dem erstmals auch zwei Richter der Verwaltungsgerichtshofs angehörten, nach Anhörung des diese Ansicht bestätigenden Vertrauensmannes der Landesliste, Alfred Dagenbach, an.
Letzterer fuhr sogar noch vergebens ins zuständige Postverteilzentrum nach Köngen, um ggf. das Paket von dort persönlich zur Landeswahlleiterin zu bringen.
Erhebliche Probleme bereiteten einige andere Parteien, von denen einige Bewerber nicht zugelassen wurden. Auch massive Differenzen zwischen der AFD und den Freien Wählern nahmen erhebliche Zeit in Anspruch. Die Partei „Die Violetten“ wurden wegen fehlenden Unterschriften nicht zugelassen.
Odyssee Der Unterstützungsunterschriften
Normalerweise kennt man Seltsamkeiten bei Wahlen nur von Schwellenländern und Despotenstaaten. Dort werden dann auch Wahlbeobachter der OECD aktiv.
Bei uns kennt man dagegen die Hürden, die von dem gleichen Gesetzgeber aufgebaut wurden, der damit den Effekt erzielt, daß Veränderungen in seiner eigenen Zusammensetzung der Parteienstruktur erheblich erschwert werden.
So war die Mehrheit des Deutschen Bundestages auch recht schnell dabei, eine 3-Prozent-Hürde zu beschließen, als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hatte, daß die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen gegen das Grundgesetz verstößt, weil sie die Chancengleichheit der Parteien sowie den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verletzt.
Die solches beschließenden Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen wollen schließlich möglichst unter sich bleiben und auch weiterhin Plätze einnehmen, die sie ohne eine Sperrklausel garnicht erhalten hätten.
Hinzu kommt, daß solchermaßen nicht ausreichend in einem Parlament vertretene Parteien Tausende von Unterstützungsunterschriften erst sammeln und diese – bundesweit rund 30.000 für alle Landeslisten – dann mit erheblichem bürokratischem Aufwand von den örtlich zuständigen Wahlämtern auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssen.
Bequem können die bereits etablierten und mit Millionenbeträgen aus Steuergeldern und von sich Wohlwollen versprechende Großspender subventionierten Parteien ihre Wahlteilnahme zu ihrem Vorteil vorbereiten.
Spannend wird die Geschichte aber dann, wenn eine solchermaßen verkomplizierte Bewerbung eines Neulings zur Bundestagswahl, wie der Bürgerbewegung PRO DEUTSCHLAND, dazuhin noch von Vorgängen begleitet wird, die nicht ohne Weiteres nachvollziehbar und unakzeptabel sind.
Da brauchen Einschreiben mit Unterstützungsunterschriften von Heilbronn bis in das Innenministerium erst einmal 5 Tage, um dann am nächsten 6. Tag im zuständigen Referat der Landeswahlleiterin anzukommen.
Da fragt man sich schon, was in den 5 Tagen mit den Unterstützungsunterschriften geschehen ist – insbesondere, wenn zuvor mit einem anderen Schreiben von den damit 366 eingereichten Unterstützungsunterschriften für die Landesliste 20 nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen sollten, obwohl diese doch von den zuständigen Wahlämtern schon geprüft und abgestempelt wurden. Warum diese „nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen“, ist bisher unbekannt.
Noch spannender war nun die Odyssee eines von dreien DHL-Paketen, die ebenfalls mit Unterstützungsunterschriften gefüllt an die Landeswahlleiterin unterwegs waren.
Wiewohl bereits am Dienstag, 9.7.2013 in Berlin aufgegeben, kam das Paket zwar erst am Freitag, 12.7.2013 bei der Poststelle des Innenministeriums an – dort verweigerte man jedoch die Annahme und das Paket traf wieder im Paketzentrum in Köngen ein.
Am Samstagnacht darauf um 22:05 Uhr kam dann die Meldung via Internet: „Die Sendung wurde zurückgestellt. Die Zustellung erfolgt voraussichtlich am nächsten Werktag.“
Da dies der Montag, 15.7.2013 war und um 18:00 Uhr desselben Tages die Frist zur Abgabe sämtlicher Unterlagen zum Wahlantritt in Baden-Württemberg ablief, aber bis zum Nachmittag keine Rückmeldung über eine avisierte Zustellung vorhanden war, war Eingreifen nötig.
Ein Anruf bei der Beschwerdestelle der DHL ergab laut Auskunft der diesen entgegennehmenden Dame, daß es zwecklos sei, nach Köngen zu fahren, sie könne lediglich per Internet einen Eintrag zu diesem Vorgang hinterlassen.
Brav nahm die Dame in der Beschwerdestelle also die dringliche Angelegenheit zu Protokoll – geschehen ist aber nichts, außer, daß am nächsten Tag, Dienstag der 16.7.2013 die Mitteilung abrufbar war, daß die Sendung fehlgeleitet wurde und nicht zugestellt werden konnte: „Die Sendung wird umadressiert und an den Empfänger weitergeleitet.“
Nun weiß man offenbar in der Stuttgarter Gegend bis dahin trotz vorhergehender Nachsendung die Adresse des Innenministerium nicht und so wiederholte sich dasselbe Spielchen am Mittwoch, 17.7.2013 gleich noch einmal und am gleichen Abend, 18:44 Uhr war dann der Eintrag zu lesen, daß die Sendung im Start-Paketzentrum in Köngen bearbeitet wurde: Ein Grund, am Donnerstag, 18.7.2013 nach Köngen zu fahren, um beim Portier vorstellig zu werden.
Ergebnis der wirklich mühevollen Nachforschungen: Das Paket sei zurück zum Absender.
Eintrag dann am Freitag, 19.07.2013, 09:33 Uhr: „Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt.“
Wo? In Berlin natürlich, von wo das Paket sofort wieder per Express zum Innenministerium gesandt wurde und dort schließlich auch am 22.7.2013 endlich eingetroffen ist.
Der Vorsitzende der Bürgerbewegung PRO Baden-Württemberg, der Heilbronner PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach, der zugleich Stellvertretender Vorsitzender von PRO DEUTSCHLAND kommentiert die Vorgänge mit Unverständnis:
„Es ist schon die Frage zu stellen, wie es zu einem solchen Zustellungswirrwarr insgesamt und der damit verbundenen Odyssee eines Paketes mit fast 700 Unterstützungsunterschriften kommen kann und wer da gegebenfalls die Finger im Spiel hat.
Wäre die Landesliste der Bürgerbewegung PRO DEUTSCHLAND in Baden-Württemberg deshalb nicht zugelassen werden, hätten wir aufgrund des Gesamtvorganges unverzüglich gerichtliche Schritte einschließlich einer Information an die OECD eingeleitet.
Andererseits danken wir allen, die mit Ihrer Unterstützungsunterschriften dazu beigetragen haben, daß wir nun auch in Baden-Württemberg antreten können.
Der besondere Dank gilt den tüchtigen Helfern, die in Heilbronn, Stuttgart und an anderen Orten mit großem persönlichem Einsatz geradezu fast Unmögliches geleistet haben.
Jetzt gilt es, ein bestmögliches Wahlergebnis zu erzielen.“